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Widerruf von Kreditverträgen

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem März 2020 können Verbraucherkreditverträge (z.B. Baukredite oder Autokredite/Leasingverträge) widerrufen werden, wenn die Widerrufsbelehrung nicht hinreichend klar und prägnant die Modalitäten der Berechnung der Widerrufsfrist angibt. Das führt dazu, dass auch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrags noch der Widerruf erklärt werden kann. Dadurch können Zahlungen in erheblichem Umfang erspart werden, denn die ehemals ungünstigen Zinskonditionen haben sich inzwischen deutlich zugunsten der Verbraucher verbessert.

Matthias Gottlob