Rechtsanwälte

Beratung

Rechtsbeistand für Privatpersonen und Unternehmen.

 

Tätigkeitsfelder

 

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die vielfältigen Beziehungen von und in Familien. Zwischen Ehepart­nern, Eltern und Kindern, Adoptivkindern, Lebensgemeinschaften usw.
Insbesondere im Falle von Trennung und Scheidung ergeben sich eine Vielzahl von Rechtsproblemen, die bedacht und geregelt werden müssen. So muss – um nur exemplarisch einen kleinen Ausschnitt der zu regelnden Bereiche anzusprechen – wirtschaftlich sinnvoll das gemeinsame Vermögen aus­ein­ander­ge­setzt werden. Ggf. ist zu klären, wer Unterhalt für sich und/oder gemeinsame Kinder verlan­gen kann, und wer Anspruch auf die Ehewohnung hat. Fragen bzgl. Sorgerecht für Kinder sind zu er­ör­tern und tragfähige Umgangsregelungen zu erarbeiten. Im Rahmen von Scheidungen werden dann die jeweils erworbenen Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich ausgeglichen.

Erbrecht

Zu Lebzeiten kann die gewünschte Verteilung des Vermögens z.B. durch Schenkungen oder durch An­ordnungen im Testament bestimmt werden, wie etwa Vermächtnisse, Auflagen und Teilungsan­ord­nun­gen. Hierbei sind viele rechtliche Aspekte zu beachten, die dazu führen können, dass die Planun­gen für die Verteilung des Nachlasses oder z.B. hinsichtlich der finanziellen Absicherung bestimmter Personen aufgrund einer falschen Regelung nicht zum Erfolg führen.
Erbrechtliche Konflikte beziehen sich häufig auf Streitigkeiten innerhalb von Erbengemeinschaften oder auf die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen. Hier besteht oft Unklarheit, wem welche Ansprüche zustehen und wie diese geltend gemacht werden können. Es kann außerdem in Hinblick auf die Haftung der Erben für die Schulden des Erblassers auch schon fraglich sein, ob das Erbe ausge­schla­gen oder die Haftung in anderer Weise begrenzt werden soll. Hierbei ist zu beachten, dass einige wich­tige Maßnahmen innerhalb kurzer Fristen vorgenommen werden müssen, um wirksam zu sein.

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Arbeitsrecht

In Arbeitsverhältnissen entstehen Streitigkeiten häufig in Hinblick auf die Beendigung der Arbeits­ver­hält­nisse, aber auch bzgl. deren inhaltlicher Ausgestaltung (finanzielle Ansprüche, Arbeitszeiten, Ur­laub etc.). Die Rechtsgrundlagen ergeben sich hierbei aus einer Vielzahl von Gesetzen und Ta­rif­ver­trä­gen. Diese können außerdem zu großen Teilen in den Arbeitsverträgen oder durch Be­triebs­ver­ein­ba­rungen geändert werden. Es bestehen daher oft Unsicherheiten, was im Konfliktfall zu beachten ist und welche Möglichkeiten bestehen. Die Wahrung der eigenen Rechte ist oft an Handlungen ge­knüpft, die ggf. innerhalb kurzer Fristen vorgenommen werden müssen, bis hin zur Erhebung einer Klage zum Arbeitsgericht. Es ist daher besonders wichtig, die jeweilige Rechtslage und die sich daraus ergebenden Handlungsoptionen und -erfordernisse zu kennen und diese konsequent umzusetzen.


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Vertragsrecht

Unser heutiges Leben ist durch eine Fülle von Rechtsbeziehungen geprägt, von denen die meisten durch Verträge begründet werden, vom Kauf eines Autos über die Bindung von Dienstleistungen bis zum Abschluss eines Reisevertrags. Rechte und Pflichten in einem Vertragsverhältnis sind zu großen Teilen durch gesetzliche Regelungen bestimmt, die aber mit den vertraglichen Vereinbarungen er­gänzt und sogar abgeändert werden können. Häufig erfolgt dies durch Allgemeine Geschäfts­be­din­gun­gen, deren Wirksamkeit ihrerseits an die Einhaltung gesetzlich normierter Voraussetzungen ge­bun­den ist.
Nicht alle Vertragsbezie­hungen verlaufen störungsfrei. So können gekaufte Waren Män­gel auf­we­isen, Zahlungen ausbleiben, etc. Bei nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgender Er­fül­lung der vertraglichen Pflichten, bei Streit über die Geltung getroffener Vereinbarungen usw. hängt eine effiziente Rechtsdurchsetzung in der Regel von der Einhaltung vorgegebener Regularien ab. Not­falls müssen die Ansprüche gerichtlich geklärt werden.


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Bankrecht

Banken sind insbesondere für unseren Zahlungsverkehr, für Kapitalanlagen und für die Bereit­stel­lung von Darlehen von erheblicher Bedeutung. Neben dem Alltagsgeschäft geht es hierbei oft um sehr werthaltige und auf Dauer angelegte Bankprodukte. Bei der Abwicklung dieser Geschäfts­be­zie­hungen, insbesondere soweit diese auf längere Dauer angelegt sind, wie z.B. bei Finanzierungen für den Erwerb von Immobilien oder bei Ein­la­gen in ein Depot zur Altersvorsorge, können sich die wirt­schaft­lichen oder persönlichen Um­stän­de bei Abschluss der Verträge im Laufe der Zeit ändern, eben­so wie die rechtlichen Rahmen­be­din­gun­gen.
Gerade aufgrund der erheblichen Bedeutung für die Kun­­den der Bank unterliegen die Rechts­be­zie­hungen gerichtlicher Kontrolle, wodurch sich – ggf. auch im Nachhinein – eine Änderung der Rechts­lage zugunsten der Bankkunden ergeben kann. Auch ohne solche Änderungen lohnt eine Prüfung Ihrer tatsächlichen Rechtsposition, bei deren Durchsetzung im Streitfall wir Sie gern vertreten.

Baurecht

Fragestellungen im Zusammenhang mit der Errichtung oder der Änderung bzw. Sanierung von Ge­bäu­den treten angesichts der oft bedeutsamen langfristigen Folgen bei sehr vielen Bauvorhaben auf. In diesen Fällen ist es in der Regel – insbesondere während der Bauphase, in der Fehler u.U. noch kosten­günstig und ohne allzu großen Aufwand korrigiert werden können – wichtig, rechtzeitig eine Prüfung der Sach- und Rechtslage vorzunehmen, um etwaig erforderliche Eingriffe abstimmen und durchführen zu können.


Immobilienrecht

Der Besitz von Immobilien stellt in der Regel einen hohen materiellen, aber auch einen emotionalen Wert dar. Einerseits dienen sie als privater Rückzugsort und als Mittelpunkt des familiären Lebens. Sie können aber auch als Wertanlage genutzt werden, um in wirtschaftlich unsicheren Zeiten auf ei­nen Substanzwert zurückgreifen zu können, der nicht so schwankungsanfällig ist wie viele andere Geld­­anlagen. Die Werterhaltung ist daher von großer Bedeutung. Immobilien sind nicht nur phy­si­schen Gefahren ausgesetzt, sondern auch – unmittelbaren oder mittelbaren – rechtlichen An­grif­fen. Es sollte deshalb Sorge dafür getragen werden, dass von vornherein die Rahmen­bedin­gun­gen für eine nachhaltige Sicherung des Immobilieneigentums geschaffen werden, und im Streitfall durch­ge­setzt werden.

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Mietrecht | Wohnungseigentum

Mietrecht wird in erster Linie mit der Anmietung von Wohnungen oder Gewerberäumen in Ver­bin­dung gebracht. Es betrifft aber auch Nutzungsverhältnisse über unbebaute Grundstücke, über Ma­schi­nen, Fahrzeuge etc. Insbesondere bei der Wohnraummiete werden die Interessen der Vermieter und der Mieter einer ausgeprägten gesetzlichen Regelung unterworfen, die neben den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen berücksichtigt werden muss. Im Fall von erforderlichen Anpassungen oder bei Verstößen gegen Vertragspflichten ist es daher erforderlich, entsprechend der jeweiligen konkreten Rechtslage folgerichtig zu agieren.
Wohnungen oder Gewerbeeinheiten in größeren Häusern gehören oftmals mehreren Eigentümern, die eine Wohnungseigentümergemeinschaft gebildet haben. In solchen Fällen bestehen spezifische Rechtsbeziehungen zwischen den Miteigentümern untereinander und zwischen diesen als Gemein­schaft gegenüber Dritten. Die Willensbildung erfolgt hier in der Regel durch Beschlussfassungen in WEG-Versammlungen. Hier kann es ebenfalls erforderlich werden, die Interessenverfolgung früh­zei­tig zu sichern und die Weichen von vornherein richtig zu stellen.


Verkehrsrecht

Die Teilnahme am Straßenverkehr ist zwangsläufig eine risikobehaftete Angelegenheit. Wenn es zu einem Unfall kommt, entsteht häufig größerer Schaden, und nicht selten ist die Schuldfrage streitig. Die Abwicklung der rechtlichen Folgen übernehmen wir gern für Sie, auch eine Vertretung vor Ge­richt, sollte dies erforderlich werden.
Neben Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen ist auch die behördliche Kontrolle des Fahr­verhaltens ein alltäglicher Gegenstand unserer Beratung. Wenn Sie etwa von einem Bußgeldbescheid oder einem Fahrverbot betroffen sind oder Ihnen ein solcher droht, stehen wir Ihnen für die Prüfung der Rechtmäßigkeit und der Abwehrmöglichkeiten zur Verfügung und vertreten Sie in diesen Ver­fah­ren.

Versicherungsrecht

Hier gelten die Ausführungen zum Bankrecht in ähnlicher Weise. Versicherungen dienen uns für alle möglichen Lebensbereiche insbesondere zur Absicherung diverser Risiken. Die Versicherungsverträge haben daher eine hohe Bedeutung für die wirtschaftlichen Grundlagen unserer Lebensplanung. Auch diese Verträge müssen an den Interessen der Kunden gemessen werden und bei Eintritt des Ver­sicherungsfalls verlässliche Leistungen garantieren. Wenn diese zu Unrecht verweigert werden, hängt die Durchsetzbarkeit häufig von der rechtzeitigen und der richtigen Reaktion ab. Die jeweils bestehende Rechtslage sollte daher immer zeitnah geprüft werden.



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